Warum „Klassische“ Homöopathie?

Der Begriff Homöopathie ist nicht gesondert geschützt.

Auch Komplexmittel, welche viele potenzierte Arzneisubstanzen enthalten und nach unspezifischen Kriterien verordnet werden, wie z.B. Osanit® bei Zahnungsbeschwerden von Säuglingen oder Influvit®  bei grippeähnlichen Erkältungskrankheiten, fallen unter den Begriff „Homöopathie“.

Zudem existieren in der aktuellen Naturheilkunde viele Verfahren, welche auch potenzierte Arzneimittel verwenden, nur eben nach anderen Anwendungsprinzipien.

Durch den Begriff „Klassische Homöopathie“ verpflichtet sich der Therapeut nach den Regeln der Homöopathie nach Hahnemann zu arbeiten:

  • Ausführliche Anamnese, Berücksichtigung aller Symptome mit dem Ziel der Einzelmittelverordnung, ganzheitliche Erfassung des Patienten auch in den Folgebehandlungen und im weiteren Behandlungsverlauf.

Da diese unterschiedlichen Konzepte den homöopathischen Prinzipien:

  • nur Einzelmittel in gezielten Gaben
  • anhand der Analyse des individuellen Krankheitsbildes
  • ausgesucht nach dem Ähnlichkeitsprinzip

häufig widersprechen, wollen sich Homöopathen, die nach den Regeln Hahnemanns und seiner Nachfolger arbeiten im Interesse der Transparenz für den Patienten durch den Begriff „Klassische Homöopathie“ abgrenzen.